Anmeldung
Die SSG Fuldatal ist seit 1975 ein Zusammenschluss der Schwimmabteilungen der Fuldataler Vereine TSV Ihringshausen, TSV 1945 Rothwesten und TV 1894 Simmershausen.
Die Mitgliedschaft in einem der drei Vereine ist daher erforderlich.

TSV Ihringshausen e. V.


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Wenn Sie in einem der drei Ortsteile wohnen, wählen Sie bitte diesen Verein und bringen den Aufnahmeantrag ausgefüllt zum Training mit. Ansonsten können Sie einen Verein frei auswählen. Sind Sie oder Ihr Kind bereits Mitglied in einem der Vereine, so füllen Sie bitte trotzdem einen Aufnahmeantrag aus und kennzeichnen diesen als Änderung, damit auch die Zugehörigkeit zur Schwimmabteilung registriert werden kann.
Weiterhin benötigen wir für die Aufnahme folgende Dokumente:
- SEPA-Lastschriftmandat für den jährlich zu entrichtenden Aktivenbeitrag in Höhe von z. Z. 50,00 Euro. Er wird für das das jeweilige Kalenderjahr am 20. Februar eines jeden Jahres fällig.
- Erklärung zur Sportgesundheit des Kindes (Vordruck hier). Dieser kann von den Eltern ausgefüllt werden. Für Wettkampfschwimmer benötigen wir stattdessen ein Sportattest vom Arzt.
Eine Anmeldung von Nichtschwimmern ist derzeit leider nicht möglich! Weitere Informationen erfolgen zu gegener Zeit.
Für Wettkampfschwimmer sind weitere Dinge erforderlich:
- Registrierung beim Deutschen Schwimmverband (Vordruck hier) und Zahlung einer einmaligen Registrierungsgebühr von z. Z. 10,00 Euro
- Barzahlung der jährlichen Lizenzgebühr des Deutschen Schwimmverbandes in Höhe von z. Z. 15,00 Euro (bis 11 Jahre) bzw. 25,00 Euro (ab 12 Jahre)
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Abmeldung vom Schwimmtraining bei der SSG erfolgt schriftlich und ist jeweils zum 31. Dezember möglich.
Die Kündigung der Mitgliedschaft im jeweiligen der folgenden Sportvereine erfolgt ebenfalls gesondert schriftlich, wobei die Kündigungsfristen der einzelnen Vereine zu beachten sind:
TSV Ihringshausen e.V.
Die Kündigung muss bis zum 15. November vorliegen und wird mit Jahresende wirksam.
TSV 1945 Rothwesten e.V.
Die Mitgliedschaft kann zum 30.06. oder 31.12. jeden Jahres mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden.
TV 1894 Simmershausen e.V.
Die Kündigung muss bis zum 30. November schriftlich beim Vorstand vorliegen und wird mit Ablauf des Kalenderjahres wirksam.